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Hygienekonzept für die Nutzung der Kratzmannschen Kate der Gemeinde Stapelfeld durch den Stapelfelder Kulturkreis e. V.

(Stand September 2020)

Dieses Hygienekonzept gilt zunächst für die Veranstaltungen des Stapelfelder Kulturkreis e. V. am 16.9., 10.10. sowie 14. & 15.11. 2020 in der Kratzmannschen Kate (nachfolgend "Kate"Kate), Reinbeker Straße 4, 22145 Stapelfeld, mit ihren öffentlich zugänglichen Flächen und den Toilettenräumen im Gebäude.

Bei der Teilnahme an den oben genannten Veranstaltungen sind folgende Hygienemaßnahmen zu beachten:

 1. Personen mit Erkältungssymptomen und/oder Fieber ist der Zutritt zur Kate nicht gestattet.

 2. Es gilt ein genereller Mindestabstand von 1,5m zwischen Personen (Abstandsgebot) - Berührungen mit anderen Gästen sind zu vermeiden.

 3. Der Eingang in die Kate sowie in den Veranstaltungssaal ist ausschließlich über den Haupteingang möglich - der Ausgang ausschließlich über die beiden Türen rechts und links des Veranstaltungs-Saals. Rollstuhlfahrer nehmen denselben Eingang und wenden sich in der Auslass-Situation bitte an den Verantwortlichen.

 4. Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich bereit - die Hände sollten regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden.

 5. Die Stühle sind so angeordnet, dass Einzel- und Zweiergruppen entstehen und der Mindestabstand von 1,5m zwischen, sowie vor und hinter den einzelnen Gruppen eingehalten werden kann. Eine Veränderung der Gruppen ist nicht gestattet. Teilen sich zwei - oder mehr - Personen eine Sitzgruppe, gehen sie freiwillig eine sogenannte Infektionsgemeinschaft ein. Insofern sollten sich die Personen kennen und dies akzeptieren, was wir durch die Buchung von zwei oder mehreren Plätzen durch eine Person voraussetzen. Sich fremde Personen werden wir nicht in Gruppen zusammensetzen - die Bildung von Zwangsinfektionsgemeinschaften ist somit ausgeschlossen.

 6. Der Veranstaltungsraum wird bis zum Beginn einer jeden Veranstaltung durch die Öffnung der beiden Ausgangstüren des Saals und zwei sich im Saal gegenüberliegender Fenstern sowie die offene Eingangstür belüftet.

  7. Teilnehmer halten die allgemeinen Regelungen zur Husten- und Niesetikette ein.

 8. Die Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden, da dort der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Bei Benutzung sowie danach ist die Frei-/Belegt-Anzeige an den Türen zu aktivieren.

 9. Auf den Laufwegen ist eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen. Personen, die ärztlicherseits von der Maskenpflicht befreit sind, müssen ein sogenanntes Gesichtsschutz-Visier tragen, wie man es z. B. von Angestellten vieler Supermärkte kennt. Ist Beides nicht vorhanden, ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet.

10. Sobald der Sitzplatz eingenommen wurde, kann der Mund- und Nasenschutz für die Dauer der Veranstaltung abgenommen werden. Bei unbestuhlten Veranstaltungen ist der Schutz von Eintritt bis zum Austritt der Kate zwingend zu tragen.

11. Zur eventuellen Nachverfolgung von Infektionsketten werden der Vor- und Nachname, die komplette Anschrift, die Telefonnummer und, soweit vorhanden, die E-Mail-Adresse aller an der Veranstaltung teilnehmenden Personen erfasst. Dies geschieht im Regelfall mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung, kann aber auch an der Tages- bzw. Abendkasse nachgeholt werden - entsprechende Formulare liegen bereit. Weigern sich Personen, ihre Kontaktdaten anzugeben, sind sie von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.

12. Der Stapelfelder Kulturkreis e. V. benennt Herrn Thomas E. W. Harden, Twiete 2a, 22885 Barsbüttel, Tel.: 0170-45 15 470, E-Mail: info@stapelfelder-kulturkreis.de als verantwortliche Person, die auf die Hygiene- und Abstandsregelungen während der Veranstaltungen achtet.

Der Vorstand

Das Hygienekonzept für Sie zum Download...